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26.03.09 13:54 Alter: 1 yrs

Bund, Länder und Kommunen kooperieren beim Ausbau der Frühen Hilfen für gefährdete Kinder



Um Kinder besser vor Vernachlässigung, Gewalt und Misshandlung zu schützen, knüpfen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam am Netz Früher Hilfen zur Unterstützung belasteter Familien. Wie groß das Interesse gerade bei den zuständigen Behörden vor Ort ist, zeigt eine bundesweite Bestandsaufnahme, die das Deutsche Institut für Urbanistik im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen erstellt hat.

Demnach geben 89 Prozent der teilnehmenden Ämter an, bereits im Bereich Früher Hilfen aktiv zu sein. Dabei arbeiten die Jugendämter besonders eng mit Trägern der Familienhilfe, Familienberatungsstellen, Kinderschutzzentren und der Polizei zusammen, während die Gesundheitsämter insbesondere mit Frühförderstellen, Schwangerenberatungsstellen, Kindertageseinrichtungen und dem Sozialpsychiatrischen Dienst kooperieren. Die Arbeit in den Netzwerken führt zu einer deutlichen Verbesserung der Kommunikation und der Kooperation der beteiligten Institutionen. Die Ergebnisse der Befragung zeigen aber auch, dass die Zusammenarbeit von Gesundheitswesen und Jugendhilfe noch weiter ausgebaut werden muss.

Ein wirksamer Kinderschutz braucht rechtliche Rahmenbedingungen
, die den Verantwortlichen Sicherheit durch eindeutige Verfahren geben. Deshalb hat das Bundesfamilienministerium das Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht, das vom Bundeskabinett am 21. Januar 2009 beschlossen wurde. Es sieht vor, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter bei einem Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung einen persönlichen Eindruck vom Kind verschaffen müssen und auch sein Umfeld überprüfen sollen. Weiterhin müssen die Jugendämter die Informationen über Familien, die unterstützt werden müssen, bei deren Umzug an die Behörde am neuen Wohnort weiterleiten. Das Kinderschutzgesetz stellt außerdem klar, dass beispielsweise Ärztinnen und Ärzte ausdrücklich befugt sind bei einer Gefährdung des Kindes das Jugendamt informieren, wenn ein Gespräch mit den Eltern nicht hilft.

Um systematisch aus Fällen von Kindesvernachlässigung oder -misshandlung auch in der Vergangenheit zu lernen, errichtet die Bundesregierung beim Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine neue Plattform zum Erfahrungsaustausch. Als ersten Schritt bietet der Bund den Kommunen an, ihr System der Frühen Hilfen von Experten überprüfen und auf Fehler und Lücken untersuchen zu lassen. Darüber hinaus soll das NZFH zukünftig Berichte und Informationen zu Kinderschutzfällen sammeln. Die Auswertung und gegebenenfalls die Fehleranalyse durch Experten werden anschließend bundesweit den Ämtern zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen
zu Frühen Hilfen finden Sie unter  www.kinderschutz.bayern.de, www.dstgb.de und  www.fruehehilfen.de.

Informationen zur "Bundesweiten Bestandsaufnahme zu Kooperationsformen im Bereich früher Hilfen" finden Sie unter  www.difu.de.

 


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